Rechtsanwalt für Personenschäden
Haben Sie den Verdacht, dass Ihnen durch einen ärztlichen Fehler ein Schaden entstanden ist? Sind Sie unsicher, ob Ihre Beschwerden mit einer medizinischen Behandlung zusammenhängen könnten?
Nach einem vermuteten Behandlungsfehler befinden sich Betroffene oft in einer belastenden Situation. Die gesundheitlichen Folgen sind spürbar, die medizinische Zukunft ungewiss – und gleichzeitig stellt sich die Frage, wie es rechtlich und finanziell weitergeht. Genau in dieser Situation bin ich für Sie da.
Ich vertrete ausschließlich Mandanten bei Personenschäden und habe mich bewusst auf Arzthaftungsrecht spezialisiert. Das bedeutet: Jeder Fall erhält die Aufmerksamkeit und Sorgfalt, die er verdient. Ich nehme gezielt komplexe Fälle an, bei denen medizinische Gutachten erforderlich sind und wirtschaftlich erhebliche Folgen drohen. Dabei arbeite ich konsequent mandantenzentriert und ehrlich – ohne unnötige Versprechungen.
Die Prüfung eines möglichen Behandlungsfehlers erfordert sowohl medizinische als auch rechtliche Fachkenntnis. Ich analysiere Ihre medizinischen Unterlagen sorgfältig und prüfe, ob Fehler bei der Aufklärung, Diagnose, Therapie oder Nachsorge vorliegen. Dabei berücksichtige ich die aktuellen medizinischen Standards und die relevante Rechtsprechung. Die Bewertung umfasst nicht nur die Frage, ob ein Fehler vorliegt, sondern auch, ob dieser ursächlich für Ihren Gesundheitsschaden war. Diese Kausalitätsfrage ist oft entscheidend und erfordert eine präzise juristische Argumentation. Mein Ziel ist es, Ihnen eine realistische Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten zu geben.
Medizinische Gutachten sind in Arzthaftungsfällen unverzichtbar. Ich arbeite mit qualifizierten Gutachtern zusammen, die Ihre Behandlung fachlich beurteilen können. Die Auswahl des richtigen Gutachters ist dabei entscheidend – er muss sowohl fachlich kompetent als auch unabhängig sein. Nach Erhalt des Gutachtens prüfe ich dieses kritisch auf Schlüssigkeit und Vollständigkeit. Dabei ordne ich die medizinischen Feststellungen rechtlich ein und entwickle daraus die Argumentationsstrategie für Ihre Ansprüche. Bei Bedarf veranlasse ich ergänzende Untersuchungen oder hole Zusatzgutachten ein, um Ihre Position zu stärken.
Schmerzensgeld steht Ihnen zu, wenn Sie durch einen Behandlungsfehler körperliche oder seelische Beeinträchtigungen erlitten haben. Die Bemessung orientiert sich an der Schwere und Dauer Ihrer Beschwerden sowie an vergleichbaren Fällen. Ich setze Ihr Schmerzensgeld durch präzise Darlegung Ihrer Leiden und fundierte rechtliche Argumentation durch. Dabei berücksichtige ich nicht nur die aktuellen Beschwerden, sondern auch dauerhafte Beeinträchtigungen und die Auswirkungen auf Ihre Lebensqualität. In Verhandlungen mit Versicherungen vertrete ich Ihre Interessen konsequent und lasse mich nicht auf unangemessene Vergleiche ein.
Neben dem Schmerzensgeld können Ihnen erhebliche materielle Schadensersatzansprüche zustehen. Dazu gehören Verdienstausfall, wenn Sie durch die Behandlung arbeitsunfähig wurden, Haushaltsführungsschaden, wenn Sie Ihren Haushalt nicht mehr wie gewohnt führen können, sowie Pflegekosten bei Pflegebedürftigkeit. Auch Kosten für Umbaumaßnahmen wie barrierefreie Wohnraumanpassung, Hilfsmittel, Fahrzeuganpassungen, Fahrtkosten zu Ärzten und Therapeuten sowie sonstige Mehraufwendungen mache ich für Sie geltend. Ich erfasse alle Schadenspositionen systematisch und beziffere diese präzise, um eine vollständige Regulierung zu erreichen.
Haftpflichtversicherungen versuchen häufig, Ansprüche abzuwehren oder zu minimieren. Sie stellen Kausalzusammenhänge in Frage, bezweifeln die Schadenshöhe oder bieten deutlich zu niedrige Vergleiche an. In Verhandlungen vertrete ich Ihre Interessen mit der notwendigen Durchsetzungskraft. Ich lasse mich nicht von Verzögerungstaktiken beeindrucken und reagiere auf jedes Argument der Versicherung fundiert und präzise. Mein Ziel ist es, außergerichtlich eine angemessene Regulierung zu erreichen – aber nur, wenn diese Ihren Ansprüchen gerecht wird. Andernfalls bin ich bereit, den Klageweg zu beschreiten.
Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, vertrete ich Sie vor den zuständigen Zivilgerichten. Arzthaftungsprozesse sind komplex und dauern oft mehrere Jahre. Sie erfordern die Einholung gerichtlicher Gutachten, die Befragung von Zeugen und eine fundierte rechtliche Argumentation. Ich bereite Ihre Klage sorgfältig vor, bringe alle relevanten Beweismittel ein und vertrete Sie in allen Verhandlungsterminen. Auch in langwierigen Verfahren behalte ich das Ziel im Blick: die vollständige Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche. Meine Erfahrung zeigt, dass konsequente prozessuale Arbeit zum Erfolg führt.
Wir besprechen Ihren Fall ausführlich – ob persönlich in Mannheim oder per Videokonferenz. Ich analysiere Ihre Situation und gebe Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung.
Ich hole medizinische Gutachten ein, prüfe die Behandlungsunterlagen und entwickle eine maßgeschneiderte Strategie für Ihren Fall.
Ich verhandle mit der Versicherung oder vertrete Sie vor Gericht – konsequent und mit dem Ziel der vollständigen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Ich bin Georg Hofmann, Rechtsanwalt mit Sitz in Mannheim und ausschließlich im Personenschadensrecht tätig. Mein Schwerpunkt liegt auf Arzthaftungsrecht und schweren Verkehrsunfällen. Bereits während meines Studiums der Rechtswissenschaft an der Universität Heidelberg habe ich mich auf Medizin- und Gesundheitsrecht spezialisiert. Das Referendariat absolvierte ich im Bezirk des Landgerichts Mannheim, wo ich unter anderem Erfahrungen bei der Staatsanwaltschaft und in einer zivilrechtlich ausgerichteten Kanzlei sammelte.
Ich vertrete ausschließlich geschädigte Personen – nie Kliniken, Ärzte oder Versicherungen. Diese klare Positionierung ermöglicht es mir, mich vollständig auf die Interessen meiner Mandanten zu konzentrieren. Ich bearbeite gezielt komplexe Fälle mit medizinischen oder wirtschaftlich erheblichen Folgen. Durch diese konsequente Spezialisierung kann ich jeden Fall mit der Tiefe und Sorgfalt bearbeiten, die in diesem sensiblen Bereich erforderlich ist.
Meine Mandanten kommen zu mir, wenn sie einen körperlichen Schaden durch einen vermuteten Behandlungsfehler erlitten haben. Oft befinden sie sich in einer akuten Belastungssituation mit Unsicherheit über die medizinische und berufliche Zukunft. In diesen Momenten ist es mir wichtig, ehrlich zu beraten, auf Augenhöhe zu kommunizieren und konsequent zu handeln. Ich arbeite selektiv und nehme nur Fälle an, die ich mit vollem Nachdruck vertreten kann – ohne unnötige Versprechungen.
In der Rhein-Neckar-Region pflege ich Kontakte zu qualifizierten medizinischen Gutachtern, die für die Beurteilung Ihres Falls entscheidend sein können. Als Mitglied im Medizinrechtsanwälte e.V., im Mannheimer Anwaltsverein und im Forum Junge Anwaltschaft Mannheim bin ich regional gut vernetzt und halte regelmäßig Vorträge zu medizinrechtlichen Themen.
Arzthaftungsrecht ist ein hochspezialisiertes Rechtsgebiet, das sowohl medizinische als auch juristische Fachkenntnisse erfordert. Eine lokale Verankerung in Mannheim und der Rhein-Neckar-Region bietet Ihnen konkrete Vorteile:
Rechtsanwalt für Personenschäden
Ich habe mich bewusst für die ausschließliche Tätigkeit im Personenschadensrecht entschieden, um jedem Fall die erforderliche Aufmerksamkeit widmen zu können. Mein Ansatz ist ehrlich, zielgerichtet und konsequent. Ich nehme nur Mandate an, die ich mit voller Überzeugung vertreten kann, und arbeite dann mit höchster Sorgfalt an der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Besonders im sensiblen Bereich des Arzthaftungsrechts sind Empathie und Durchsetzungsstärke gleichermaßen wichtig – beides ist das Fundament meiner Arbeit.
Ausgangssituation: Nach einer Knieoperation traten schwere Infektionen und Nervenschädigungen auf, die zu dauerhaften Bewegungseinschränkungen und chronischen Schmerzen führten. Mehrere Folgeeingriffe brachten keine Besserung. Die betroffene Person wandte sich an mich, nachdem eine andere Kanzlei den Fall nicht weiterverfolgen wollte.
Herausforderung: Die Klinik bestritt jeglichen Behandlungsfehler und argumentierte, die Komplikationen seien allgemeines Operationsrisiko. Die Haftpflichtversicherung stellte den Kausalzusammenhang zwischen den Behandlungsfehlern und den dauerhaften Schäden in Frage.
Lösungsweg: Ich holte ein detailliertes medizinisches Gutachten ein, das mehrere Hygienemängel während der Operation und Fehler in der Nachbehandlung nachwies. Nach umfassender medizinischer und wirtschaftlicher Aufbereitung des Falls machte ich sämtliche Schadenspositionen gerichtlich geltend, einschließlich Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Pflegekosten und künftiger Erwerbsminderung.
Resultat: Im gerichtlichen Vergleich konnte ein hoher sechsstelliger Betrag durchgesetzt werden, der sowohl das Schmerzensgeld für die dauerhaften Beeinträchtigungen als auch eine lebenslange Rentenzahlung für die Erwerbsminderung umfasste. Zudem wurden alle laufenden Behandlungs- und Pflegekosten übernommen.
Ausgangssituation: Bei einer Routineuntersuchung wurden auffällige Befunde nicht weiterverfolgt. Erst anderthalb Jahre später wurde die Krebserkrankung in fortgeschrittenem Stadium diagnostiziert. Die verzögerte Behandlung führte zu einer deutlich schlechteren Prognose und notwendigen aggressiveren Therapiemaßnahmen.
Herausforderung: Die Klinik argumentierte, die ursprünglichen Befunde seien nicht eindeutig gewesen. Die rechtlich komplexe Frage war, ob bei früherer Diagnose bessere Heilungschancen bestanden hätten – ein klassischer Fall der Beweislastumkehr bei groben Behandlungsfehlern.
Lösungsweg: Ich arbeitete die medizinische Behandlungsdokumentation detailliert auf und ließ durch Fachgutachter belegen, dass die Befunde eindeutig eine sofortige Abklärung erfordert hätten. Die zivilrechtliche Argumentation konzentrierte sich auf die Beweislastumkehr bei grobem Behandlungsfehler. Die Ansprüche wurden außergerichtlich strukturiert geltend gemacht.
Resultat: Es konnte ein erheblicher Betrag an Schmerzensgeld für die unnötig verschlechterte Prognose und die belastenderen Behandlungsmaßnahmen durchgesetzt werden. Zusätzlich wurden alle entstandenen Mehrkosten für Behandlung, Reha-Maßnahmen und psychologische Betreuung sowie der Verdienstausfall vollständig reguliert.
Ausgangssituation: Bei einer Geburt kam es zu schweren Komplikationen, die zu dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei Mutter und Kind führten. Die werdende Mutter war vor dem Eingriff nicht über alternative Behandlungsmethoden und die spezifischen Risiken aufgeklärt worden. Eine rechtliche Beratung durch eine andere Kanzlei hatte zunächst keine Aussicht auf Erfolg gesehen.
Herausforderung: Die Klinik behauptete, die Komplikationen seien unvorhersehbar gewesen und die Aufklärung sei ordnungsgemäß erfolgt. Die medizinische Dokumentation zur Aufklärung war lückenhaft. Zudem mussten sowohl die Ansprüche der Mutter als auch des Kindes berücksichtigt werden.
Lösungsweg: Nach Mandatsübernahme ließ ich die medizinischen Behandlungsabläufe und die dokumentierte Aufklärung von Fachgutachtern prüfen. Es zeigten sich erhebliche Aufklärungsmängel und vermeidbare Behandlungsfehler während der Geburt. Ich machte die Ansprüche vollständig klageweise geltend und arbeitete die Widersprüche zwischen dokumentierter und tatsächlich erfolgter Aufklärung heraus.
Resultat: Das Gericht erkannte sowohl Aufklärungsmängel als auch Behandlungsfehler an. Beide Geschädigten erhielten angemessenes Schmerzensgeld für die dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Zusätzlich wurden sämtliche Kosten für notwendige Therapien, Hilfsmittel und behindertengerechte Umbaumaßnahmen sowie laufende Pflegeleistungen zugesprochen.
Ausgangssituation: Eine Person war seit 2007 in ein komplexes arzthaftungsrechtliches Verfahren verwickelt. Die erste Instanz war erfolglos geblieben. Das Verfahren befand sich in der Berufungsinstanz vor dem OLG.
Herausforderung: Vielschichtige Sach- und Rechtslage, lange Verfahrensdauer, mehrere Gutachten und umfangreiche Vorakten. Ziel war die Durchsetzung nach über 15 Jahren.
Lösungsweg: Nach Einarbeitung in die umfangreiche Akte wurde der Berufungsvortrag neu strukturiert, medizinisch unterlegt und rechtlich aufbereitet. Gezielte Hinweise auf Beweislücken und Aufklärungspflichtverletzungen.
Resultat: Die Berufung hatte vollumfänglich Erfolg. Der langjährige Rechtsstreit konnte nach über 15 Jahren erfolgreich beendet werden.
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn die medizinische Behandlung nicht dem anerkannten medizinischen Standard entspricht. Anzeichen können sein: unerwartete Komplikationen, fehlende oder unvollständige Aufklärung vor Eingriffen, verzögerte Diagnosestellung, falsche Medikamentengabe oder unzureichende Nachsorge. Wenn Sie den Verdacht haben, sollten Sie Ihre Behandlungsunterlagen sichern und rechtlichen Rat einholen.
Grundsätzlich verjähren Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem Sie von dem Schaden und der Person des Schädigers Kenntnis erlangt haben. Bei Behandlungsfehlern kann die Verjährung jedoch kompliziert sein, da der Schaden oft erst später erkennbar wird. Eine frühzeitige rechtliche Beratung ist daher wichtig.
Zunächst prüfe ich Ihre Unterlagen und hole bei Bedarf ein medizinisches Gutachten ein. Dann mache ich Ihre Ansprüche außergerichtlich bei der Haftpflichtversicherung geltend. Kommt keine Einigung zustande, reichen wir Klage beim zuständigen Landgericht ein – in der Region meist beim Landgericht Mannheim oder Heidelberg. Das Gericht holt ein eigenes Gutachten ein, führt Beweisaufnahme durch und fällt ein Urteil.
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und hängen vom Streitwert ab. In vielen Fällen besteht eine Rechtsschutzversicherung, die die Kosten übernimmt. Alternativ kann eine Prozesskostenhilfe beantragt werden, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Bei erfolgreicher Durchsetzung trägt in der Regel die Gegenseite die Kosten.
In den meisten Arzthaftungsfällen ist ein medizinisches Gutachten unverzichtbar. Es klärt, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und ob dieser für Ihren Gesundheitsschaden ursächlich war. Ich arbeite mit qualifizierten Gutachtern zusammen und organisiere die Begutachtung für Sie. Die Kosten für ein Privatgutachten können später von der Gegenseite erstattet werden.
Die Dauer ist sehr unterschiedlich. Außergerichtliche Verfahren können wenige Monate bis über ein Jahr dauern. Gerichtliche Verfahren dauern oft zwei bis vier Jahre, in komplexen Fällen auch länger. Die Dauer hängt von der Komplexität des Falls, der Beweislage und der Auslastung der Gerichte ab. Ich halte Sie während des gesamten Verfahrens auf dem Laufenden.
Ja, ich vertrete Mandanten bei Behandlungsfehlern in der gesamten Rhein-Neckar-Region. Das umfasst Kliniken und Arztpraxen in Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen und allen umliegenden Städten und Gemeinden. Die geografische Lage spielt für die rechtliche Durchsetzung keine Rolle – entscheidend ist die fachliche Kompetenz.
Schmerzensgeld ist eine Entschädigung für erlittene körperliche und seelische Beeinträchtigungen. Schadensersatz umfasst dagegen konkrete materielle Schäden wie Verdienstausfall, Behandlungskosten, Pflegekosten oder Kosten für Hilfsmittel. Beide Ansprüche können nebeneinander bestehen und werden separat bemessen.
Bringen Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen mit: Arztbriefe, Operationsberichte, Laborwerte, Röntgenbilder, Medikamentenpläne und sonstige Dokumentationen Ihrer Behandlung. Auch Ihre eigenen Aufzeichnungen über den Behandlungsverlauf und die Folgen sind hilfreich. Je vollständiger die Unterlagen, desto besser kann ich Ihren Fall einschätzen.
Ja, ich biete flexible Beratungsmöglichkeiten an. Sie können zwischen persönlichen Terminen in meiner Kanzlei in Mannheim oder Videokonferenzen wählen – je nachdem, was für Sie besser passt. Gerade bei eingeschränkter Mobilität nach einer Behandlung kann die Videokonferenz eine gute Option sein. Die Qualität der rechtlichen Beratung bleibt dabei dieselbe.